Nomenklatur des Energienetzes: Unterschied zwischen den Versionen

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===Lieferanten===
===Lieferanten===
Lieferanten erkaufen Energie, die von den Netzbetreibern transportiert werden muss. Wenn Lieferanten abgeregelt werden, liegt eine vertragliche Vereinbarung vor.
Lieferanten erkaufen Energie, die von den Netzbetreibern transportiert werden muss. Nur wenn eine vertragliche Vereinbarung vorliegt, darf der Netzbetreiber die von einem Lieferanten gelieferte Energie abregeln.


===Mehrwerdienstleister===  
===Mehrwerdienstleister===  
Mehrwertdienstleister nutzen die neue iMSys Infrastruktur für das sichere Steuern / überwachen von Anlagen. Beispiel: Gebäudemanagement.
Mehrwertdienstleister nutzen die neue iMSys(=intelligente Messsysteme) Infrastruktur für das sichere Steuern oder Überwachen von Anlagen. Beispiel: Gebäudemanagement.


===Messstellenbetreiber==
===Messstellenbetreiber===
Installieren/warten Messstellen, wie Basiszähler, Smart Meter Gateways, Steuerboxen und stellen diese Infrastruktur den Marktpartner diskriminierungsfrei, inkl. der Messwerte, basierend auf Verträgen oder gesetzlichen Vorgaben zur Verfügung.
Installieren/warten Messstellen, wie Basiszähler, Smart Meter Gateways, Steuerboxen und stellen diese Infrastruktur den Marktpartner diskriminierungsfrei, inkl. der Messwerte, basierend auf Verträgen oder gesetzlichen Vorgaben zur Verfügung.


===Netzbetreiber===
===Netzbetreiber===
Transportieren Energie (Strom, Gase (Erdgas, Wasserstoff, ...) und stellen die Versorgungssicherheit her. Wenn Verbraucher oder Erzeuger durch den Netzbetreiber abgeregelt werden, hat das einen schwerwiegenden Grund in der Netz-/Versorgungssicherheit.
Transportieren Energie (Strom, Gase (Erdgas, Wasserstoff, ...) und stellen die Versorgungssicherheit her. Wenn Verbraucher oder Erzeuger durch den Netzbetreiber abgeregelt werden, hat das einen schwerwiegenden Grund in der Netz-/Versorgungssicherheit.
===Zähler===
*mMe  = moderne Messeinrichtung (elektronischer Zähler). Gibt es, bei gleichem Aussehen, als Ein- oder Zweirichtungszähler. Ein drittes Zählwerk kann ebenfalls vorhanden sein, falls ein zeitabhängiger Stromtarif ("Nachtstrom") abgerechnet werden soll. Diese elektronischen Zähler verfügen über eine optische Schnittstelle. Diese kann man mit einer nornmalen Taschenlampe bedienen, um Werte auf das eingebaute Display zu holen. Dafür benötigt man eine PIN, die der Netzbetreiber auf Anfrage mitteilt. Komfortabler ist das Auslesen mit einem optischen Lesekopf, der die Messdaten über ein Interface an FHEM weitergibt.
*iMSys = intelligentes Messsystem (elektronischer Zähler + Smart Meter Gateway), verkürzt auch als "Smart Meter" bezeichnet. Wenn bereits ein elektronischer Zähler vorhanden ist, kann dieser meist über eine interne Schnittstelle (z.B. RS485) um ein Smart Meter Gateway erweitert werden.
**Obwohl in den Technischen Anschlussbedingungen vieler Netzbetreiber noch festgelegt ist, dass der Eigentümer des Zählerschrankes darin ein recht großes so genanntes APZ-Feld freizuhalten hat, in welchem dieses Smart Meter Gateway untergebracht wird; ferner vor dort ein Leerrohr zum Hausanschlusspunkt der Telekom zur Verfügung stellen muss, wird dies in der Regel nicht mehr verlangt.
**In der Regel ist das Smart Meter Gateway mit einer eingebauten SIM-Karte ausgestattet und übermittelt die Daten via Mobilfunknetz an den Netzbetreiber.


[[Kategorie:Energieversorgung]]
[[Kategorie:Energieverbrauchsmessung]]
[[Kategorie:Energieverbrauchsmessung]]
[[Kategorie:Energieerzeugungsmessung]]
[[Kategorie:Energieerzeugungsmessung]]

Aktuelle Version vom 2. November 2024, 17:04 Uhr

Auch in der FHEM-Community gibt es immer wieder unpräzise Bezeichnungen für die Akteure des Energienetzes. Zur Klärung dienen deshalb die nachfolgenden Definitionen.

Direktvermarkter

Direktvermarkter kaufen Energie auf und vermarkten sie an der Börse. Auch wird, basierend auf vertraglichen Regelungen, abgeregelt. Z.B. Tibber

EVU

EVU = Energieversorgungsunternehmen gibt es nicht mehr, auch wenn sie oft so auftreten. Hier dürfen die Marktrollen noch vertikal, allerdings mit einer Mandantentrennung, integriert auftreten. Ist ein Konstrukt, damit weiterhin kleinere kommunale Unternehmen existieren können.

Lieferanten

Lieferanten erkaufen Energie, die von den Netzbetreibern transportiert werden muss. Nur wenn eine vertragliche Vereinbarung vorliegt, darf der Netzbetreiber die von einem Lieferanten gelieferte Energie abregeln.

Mehrwerdienstleister

Mehrwertdienstleister nutzen die neue iMSys(=intelligente Messsysteme) Infrastruktur für das sichere Steuern oder Überwachen von Anlagen. Beispiel: Gebäudemanagement.

Messstellenbetreiber

Installieren/warten Messstellen, wie Basiszähler, Smart Meter Gateways, Steuerboxen und stellen diese Infrastruktur den Marktpartner diskriminierungsfrei, inkl. der Messwerte, basierend auf Verträgen oder gesetzlichen Vorgaben zur Verfügung.

Netzbetreiber

Transportieren Energie (Strom, Gase (Erdgas, Wasserstoff, ...) und stellen die Versorgungssicherheit her. Wenn Verbraucher oder Erzeuger durch den Netzbetreiber abgeregelt werden, hat das einen schwerwiegenden Grund in der Netz-/Versorgungssicherheit.

Zähler

  • mMe = moderne Messeinrichtung (elektronischer Zähler). Gibt es, bei gleichem Aussehen, als Ein- oder Zweirichtungszähler. Ein drittes Zählwerk kann ebenfalls vorhanden sein, falls ein zeitabhängiger Stromtarif ("Nachtstrom") abgerechnet werden soll. Diese elektronischen Zähler verfügen über eine optische Schnittstelle. Diese kann man mit einer nornmalen Taschenlampe bedienen, um Werte auf das eingebaute Display zu holen. Dafür benötigt man eine PIN, die der Netzbetreiber auf Anfrage mitteilt. Komfortabler ist das Auslesen mit einem optischen Lesekopf, der die Messdaten über ein Interface an FHEM weitergibt.
  • iMSys = intelligentes Messsystem (elektronischer Zähler + Smart Meter Gateway), verkürzt auch als "Smart Meter" bezeichnet. Wenn bereits ein elektronischer Zähler vorhanden ist, kann dieser meist über eine interne Schnittstelle (z.B. RS485) um ein Smart Meter Gateway erweitert werden.
    • Obwohl in den Technischen Anschlussbedingungen vieler Netzbetreiber noch festgelegt ist, dass der Eigentümer des Zählerschrankes darin ein recht großes so genanntes APZ-Feld freizuhalten hat, in welchem dieses Smart Meter Gateway untergebracht wird; ferner vor dort ein Leerrohr zum Hausanschlusspunkt der Telekom zur Verfügung stellen muss, wird dies in der Regel nicht mehr verlangt.
    • In der Regel ist das Smart Meter Gateway mit einer eingebauten SIM-Karte ausgestattet und übermittelt die Daten via Mobilfunknetz an den Netzbetreiber.